Der Weg zur Scheidung beginnt mit einem offiziellen Antrag, den du beim zuständigen Familiengericht einreichen musst. Das Familiengericht ist die einzige Instanz, die deine Ehe rechtlich auflösen kann. Hier erfährst du, was du beachten musst und wie der Ablauf funktioniert.
Deine Scheidung musst du beim örtlich zuständigen Familiengericht einreichen. Das ist in der Regel das Gericht, das für den Wohnort deines Ehepartners zuständig ist. Wenn ihr gemeinsam Kinder habt, kann das Gericht an einem anderen Ort sein, je nachdem, wo die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Die Scheidung kann nicht von dir persönlich eingereicht werden. Du benötigst die Unterstützung eines Rechtsanwalts, der für dich den Scheidungsantrag beim Familiengericht stellt. In diesem Antrag wird formell die Auflösung deiner Ehe beantragt. Erst nach Einreichung des Antrags kann das Verfahren starten.
Zu den wichtigsten Dokumenten, die für die Einreichung der Scheidung erforderlich sind, gehören:
Dein Anwalt wird dich dabei unterstützen, alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen.
Nach dem Einreichen des Scheidungsantrags wird das Familiengericht den Fall prüfen. In der Regel wird ein Scheidungsbeschluss erlassen, sobald alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und beide Parteien angehört wurden.
Es ist wichtig, die richtigen Schritte zu unternehmen und sich gut auf das Scheidungsverfahren vorzubereiten. Unsere erfahrenen Anwälte helfen dir dabei, deine Scheidung reibungslos und rechtssicher abzuwickeln.
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