Eine der häufigsten Fragen im Scheidungsverfahren ist, wer die Kosten für den Scheidungsanwalt trägt. Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, die während des Scheidungsprozesses berücksichtigt werden.
In Deutschland gilt, dass jede Partei in der Regel die Kosten für den eigenen Anwalt selbst übernimmt. Das bedeutet, dass du deinen Anwalt bezahlen musst und dein Ehepartner seine Anwaltskosten trägt. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Kosten zu reduzieren, wenn eine einvernehmliche Scheidung angestrebt wird.
Nein, ein Anwalt kann immer nur eine Partei im Scheidungsverfahren vertreten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es aber möglich, dass nur einer der beiden Ehepartner einen Anwalt beauftragt. Der andere Ehepartner tritt dann der Scheidung bei, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen. In diesem Fall werden die Anwaltskosten oft untereinander geteilt.
Falls du dir die Anwaltskosten nicht leisten kannst, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Diese wird vom Gericht bewilligt, wenn du nachweislich nicht in der Lage bist, die Kosten für den Anwalt und das Scheidungsverfahren zu tragen. In diesem Fall werden die Anwaltskosten ganz oder teilweise vom Staat übernommen.
Neben den Anwaltskosten entstehen auch Gerichtskosten, die in der Regel von beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen getragen werden. Diese Kosten werden nach dem Einkommen und Vermögen der Ehepartner berechnet.
Die Anwaltskosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, aber wir helfen dir, den Überblick zu behalten und eine faire Lösung zu finden. Unsere erfahrenen Anwälte beraten dich transparent zu den Kosten und unterstützen dich bei der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe, falls nötig.
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