Was steht mir zu bei einer Scheidung?

Was steht mir zu bei einer Scheidung?

Eine Scheidung bringt viele rechtliche Fragen mit sich, vor allem was dir nach der Trennung von deinem Ehepartner zusteht. Es gibt klare Regelungen zu Unterhalt, Vermögensaufteilung, und dem Sorgerecht für gemeinsame Kinder. Hier erfährst du, welche Ansprüche du geltend machen kannst.

Unterhalt nach der Scheidung

Es gibt verschiedene Arten von Unterhalt, die nach einer Scheidung eine Rolle spielen können:

  • Trennungsunterhalt: Während des Trennungsjahres hast du Anspruch auf Unterhalt, wenn du finanziell schlechter gestellt bist als dein Ehepartner.
  • Nachehelicher Unterhalt: Dieser kann nach der Scheidung gewährt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z. B. wenn du aufgrund von Kindererziehung oder Krankheit nicht arbeiten kannst.

Die Höhe des Unterhalts hängt vom Einkommen beider Ehepartner und den individuellen Lebensumständen ab.

Vermögensaufteilung

Bei der Scheidung erfolgt in der Regel ein Zugewinnausgleich, es sei denn, ihr habt in einem Ehevertrag eine andere Regelung getroffen. Das bedeutet, dass das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen zwischen den Partnern aufgeteilt wird. Dazu gehören:

  • Immobilien
  • Sparguthaben
  • Wertgegenstände
  • Jeder Partner behält in der Regel das Vermögen, das er vor der Ehe hatte, und die Differenz des gemeinsam erwirtschafteten Vermögens wird ausgeglichen.

    Versorgungsausgleich

    Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche. Diese werden zwischen den Partnern gleichmäßig aufgeteilt, sodass beide Ehepartner im Alter von den Rentenansprüchen profitieren, die während der Ehe erworben wurden.

    Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder

    Nach der Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder in der Regel bestehen. Das bedeutet, dass beide Eltern weiterhin wichtige Entscheidungen für das Kind gemeinsam treffen. Der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht, während der andere Elternteil ein Umgangsrecht erhält.

    Hausrat und persönliche Gegenstände

    Der Hausrat, also Möbel, Haushaltsgeräte und andere gemeinsame Besitztümer, wird in der Regel ebenfalls fair aufgeteilt. Persönliche Gegenstände, die einem Ehepartner alleine gehören, werden nicht aufgeteilt.

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